Immobilien zählen zu den rentabelsten Kapitalanlagen – nicht zuletzt wegen der attraktiven Steuervorteile für private Investoren. Wer in Stuttgart eine Immobilie zur Vermietung erwirbt, kann jährlich zwei Prozent des Kaufpreises steuerlich abschreiben (AfA = Abschreibung für Abnutzung). Wichtig: Die Abschreibung gilt nur für den Gebäudewert, nicht für den Bodenanteil. Deshalb sollten Sie die Kaufpreisaufteilung keinesfalls dem Finanzamt überlassen, sondern in die Hände eines erfahrenen Immobiliengutachters aus Stuttgart legen.
Kaufpreisaufteilung
Auf den Punkt gebracht
Während sich ein Gebäude mit der Zeit abnutzt und deshalb steuerlich abgeschrieben werden kann, gilt dies nicht für den Grund und Boden – dieser bleibt erhalten. Deshalb ist nur der Gebäudeanteil eines Immobilienkaufs für die steuerliche Abschreibung relevant.
Bei einem Immobilienkauf wird üblicherweise ein Gesamtkaufpreis vereinbart. Um die steuerlich relevante AfA korrekt berechnen zu können, muss dieser Betrag aufgeteilt werden – idealerweise bereits im Kaufvertrag. Auch bei nachträglichem Bedarf lässt sich eine fachlich fundierte Aufteilung des Kaufpreises durch ein Gutachten zum Boden- und Gebäudewert erstellen.
Lässt man die Aufteilung vom Finanzamt vornehmen, basiert diese meist auf pauschalen Richtwerten und einer verallgemeinerten Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums – individuelle Merkmale der Immobilie in Stuttgart bleiben unberücksichtigt. Ein professionelles Gutachten hingegen berücksichtigt die Verkehrswerte und die Einschätzung der Finanzverwaltung.
Ein höherer Gebäudewertanteil bedeutet für Sie eine höhere jährliche Abschreibung – und damit eine spürbare Steuerersparnis, die Sie mit einem Gutachter optimieren können.
Verzichten Sie auf ein eigenes Gutachten, erfolgt die Aufteilung durch das Finanzamt – meist zu Ihrem Nachteil:
Ein Gutachten gibt Ihnen hingegen ein objektives, nachvollziehbares und gegenüber dem Finanzamt belastbares Ergebnis an die Hand.
Sie fragen sich, ob eine Aufteilung des Kaufpreises in Boden- und Gebäudewert in Ihrem Fall sinnvoll oder sogar notwendig ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Gesamtkaufpreis der Immobilie: 800.000 € ist der Gesamtwert, der bei der steuerlichen Bewertung eines bebauten Grundstücks berücksichtigt werden muss.
Aufteilung durch das Finanzamt:
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kaufpreisaufteilung durch Gutachter:
Steuervorteil durch das Gutachten: +3.200 € pro Jahr
Über Jahrzehnte gerechnet ergibt sich daraus ein erheblicher steuerlicher Mehrwert.
Eine professionelle Kaufpreisaufteilung durch einen Gutachter kann vor allem in folgenden Konstellationen von Vorteil sein:
Zu den erforderlichen Dokumenten zählen:
Für die Bewertung einer Eigentumswohnung ist zusätzlich die Vorlage einer Teilungserklärung erforderlich, da diese wichtige Informationen für das Gutachten enthält.
Gerade in einem dynamischen Immobilienmarkt wie Stuttgart, in dem die Grundstückswerte stark gestiegen sind, kommt es häufig zu einer überproportionalen Gewichtung des Bodenwertes. In solchen Fällen lohnt sich die Investition in ein Gutachten besonders – denn nur eine realistische Immobilienbewertung sichert Ihnen die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen.
Ein zertifizierter Gutachter analysiert Ihre Immobilie detailliert – sowohl das Gebäude als auch den Grund und Boden. Berücksichtigt werden:
Das Ergebnis: Ein qualifiziertes Gutachten zur Aufteilung des Kaufpreises, das gegenüber dem Finanzamt als anerkannter Nachweis dient.
Gut zu wissen:
Unsere Gutachter für Stuttgart sind zertifiziert und qualifiziert, Gutachten zur Kaufpreisaufteilung nach den Anforderungen der Finanzbehörden zu erstellen. Auch eine Kombination mit einem Restnutzungsdauergutachten zur weiteren Optimierung Ihrer Abschreibungsmöglichkeiten ist möglich.
Sie möchten steuerlich das Maximum aus Ihrer Immobilie herausholen? Sie sind mit der Kaufpreisaufteilung des Finanzamts nicht einverstanden? Oder möchten Sie bereits vor dem Kauf eine rechtssichere Aufteilung im Vertrag festlegen lassen, eventuell mithilfe einer Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises?
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne und erstellen Ihr Gutachten zur Kaufpreisaufteilung in Stuttgart.
Die AfA erlaubt es Vermietern, jährlich 2 % des Gebäudewertes steuerlich geltend zu machen – über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der Bodenwert hingegen ist nicht abschreibbar. Je höher also der anteilige Gebäudewert, desto höher fällt Ihre steuerliche Ersparnis aus, was von einem Sachverständigen in Stuttgart bestätigt werden kann.
Ja. Ein qualifiziertes und nachvollziehbares Gutachten eines zertifizierten Gutachters gilt grundsätzlich als geeigneter Nachweis. Das Finanzamt darf diesen nur bei stichhaltigen Gründen ablehnen – eine bloße Abweichung zur eigenen Berechnung reicht hierfür nicht aus.
Ohne Gutachten verwendet das Finanzamt eine standardisierte Arbeitshilfe zur Aufteilung. Diese berücksichtigt keine individuellen Merkmale der Immobilie – etwa Sanierungen, Energieeffizienz oder Grundstücksnachteile. In einem Hochpreisgebiet wie Stuttgart kann den zu erheblichen Nachteilen führen.
Ja. In vielen Fällen lässt sich die steuerliche Abschreibung zusätzlich mithilfe eines Restnutzungsdauer-Gutachtens erhöhen. Wird nachgewiesen, dass das Gebäude eine kürzere wirtschaftliche Restlaufzeit hat, kann der AfA-Satz über 2 % hinaus erhöht werden.
Wichtig ist, dass der Gutachter die Anforderungen der Finanzverwaltung kennt. Zertifiziert, orts- und marktkenntnisreich, insbesondere in Bezug auf die aktuellen Verkehrswerte, ist ein Gutachter unerlässlich. Und mit den Anforderungen der Finanzbehörden vertraut ist. Ein regional erfahrener Sachverständiger für Stuttgart kennt die Besonderheiten des Marktes und kann diese präzise in der Bewertung abbilden.
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