
Der Bodenrichtwert ist ein amtlich festgestellter Durchschnittswert, der den Preis eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einer bestimmten Lage angibt. Er wird in Euro pro Quadratmeter (€/m²) ausgedrückt und bezieht sich stets auf ein gedachtes, unbebautes Grundstück – selbst wenn das tatsächliche Grundstück bebaut ist.
Die Rechtsgrundlage findet sich in § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB). Verantwortlich für die Ermittlung sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in jeder Gemeinde oder Stadt existieren und aus unabhängigen Sachverständigen bestehen. Als Datenbasis dienen ihnen die sogenannten Kaufpreissammlungen: Notare sind gesetzlich verpflichtet, Kopien aller beurkundeten Kaufverträge an den zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln. Aus diesen realen Transaktionsdaten wird ein Durchschnittswert berechnet.
In Stuttgart werden die Bodenrichtwerte jährlich ermittelt und veröffentlicht – häufiger als die bundesrechtlich vorgeschriebene Mindestfrequenz alle zwei Jahre. Die so ermittelten Werte werden in Bodenrichtwertkarten und -tabellen veröffentlicht und sind über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) öffentlich einsehbar.
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe des Bodenrichtwerts maßgeblich: die Lage und Infrastruktur (Nähe zu Stadtzentren, Schulen, ÖPNV und Einkaufsmöglichkeiten), der Erschließungsgrad (ob es sich um baureifes Land, Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt), die Bebauungsmöglichkeiten gemäß Bebauungsplan sowie die Bodenbeschaffenheit, einschließlich eventueller Altlasten.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Bodenwert: Während der Bodenrichtwert ein zonenweiter Durchschnittswert pro Quadratmeter ist, beschreibt der Bodenwert den Gesamtwert eines konkreten Grundstücks. Er ergibt sich aus der Formel: Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche in m². Der Bodenrichtwert ist somit ein Berechnungsfaktor, kein abschließendes Bewertungsergebnis.
In der Immobilienbewertung kommt der Bodenrichtwert insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein direktes Vergleichswertverfahren nicht durchführbar ist – etwa weil zu wenige vergleichbare Transaktionen vorliegen. Er fließt dann in das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren ein.
Für den Immobilienmarkt in Stuttgart, der seit Jahrzehnten zu den hochpreisigsten in Deutschland zählt, kommt dem Bodenrichtwert eine besondere Bedeutung zu. Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs ist geprägt durch ein stark differenziertes Preisgefüge: Während zentrale Stadtteile wie Stuttgart-Mitte mit Werten von über 5.000 €/m² zu den teuersten Lagen bundesweit gehören, bewegen sich Randlagen wie Zuffenhausen oder Mühlhausen auf einem deutlich niedrigeren Niveau.
Seit dem Höchststand im Jahr 2021 befindet sich der Stuttgarter Grundstücksmarkt in einer Korrekturphase. Der stadtweite Durchschnitt lag zum Stichtag 01.01.2025 bei rund 1.530 €/m² – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr, der die erhöhten Zinsen und die veränderte Nachfrage widerspiegelt. Dennoch bewegt sich Stuttgart nach wie vor auf einem hohen Preisniveau, das eine fundierte und professionelle Wertermittlung unerlässlich macht.
Genau hier liegt die Relevanz des Bodenrichtwerts für Eigentümer und Kaufinteressenten in Stuttgart: Er liefert eine transparente Orientierungsgröße, ersetzt jedoch keine individuelle Begutachtung. Individuelle Faktoren – wie ein besonders günstig erschlossenes Grundstück, ein genehmigter Bebauungsplan oder vorhandene Altlasten – können zu erheblichen Zu- oder Abschlägen gegenüber dem Richtwert führen.
Wenn Sie eine professionelle Immobilienbewertung benötigen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns für eine erste kostenfreie Beratung.
ÜBER DEN AUTOR

Timo Stephan
Timo Stephan gilt als versierter Fachmann für Immobilienbewertungen im Sachverständigenwesen. Mit seinen praxisnahen und zugleich leicht verständlichen Artikeln unterstützt er Immobilienbesitzer dabei, sich fundiert zu informieren und durchdachte Entscheidungen zu treffen. In diesem Blog erfahren Sie mehr über sein Fachwissen und seine Erfahrungen.
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